Vorab-Auftragsbestätigung: Kann man widerrufen?
Folgende Mail von Silja Hanisch (Name anonymisiert) traf heute bei mir ein:
Betreff: Vorab-Auftragsbestätigung
Ich habe Ihr Küchenbuch bei Ihnen gekauft und weitgehend bereits gelesen. Die Tipps sind sehr wertvoll und ich wäre froh, wenn ich diesen Ratgeber eine Woche eher entdeckt hätte, denn ich habe bereits eine Vorab-Auftragsbestätigung für ein Modell von Burger Küchen unterschrieben.
Es ist keine Kaufreue, die mich ärgert, sondern eher die Naivität, mit der ich unterschrieben habe. Eben, weil noch viele Fragen ungeklärt sind… Meine eigentliche Frage an Sie ist aber: Ist diese unterschriebene Vorab-Auftragsbestätigung bindend? Oder kann ich widerrufen und neu verhandeln?
Ich antwortete:
„Hallo Frau Hanisch, Sie haben eine Vorab-Auftragsbestätigung unterschrieben und mir ist nicht ganz klar, was solch ein Dokument soll. Wie ich aber die Möbler kenne, betrachten sie Unterschriften auf irgendwelchen Dokumenten als etwas Endgültiges. Für sie ist der Kunde geködert und der Kauf perfekt.
Wenn Sie da raus wollen, ist das eine Rechtsfrage. Diese darf ich Ihnen nicht kompetent beantworten, denn zur Rechtsberatung bin ich nicht befugt. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt. Ich kann Ihnen nur sagen, wie ich persönlich zunächst handeln würde:
Ich würde per Einschreiben dem Möbler mitteilen, dass ich einen Küchenkauf als nicht zustande gekommen betrachte und die Angelegenheit als erledigt ansehe. Hoffentlich haben Sie noch nichts bezahlt.
Anschließend würde ich den Küchenkauf noch einmal neu angehen. Wie man das macht, wissen Sie ja jetzt durch unseren Ratgeber Clever Küchen kaufen.“
TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:
"91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren schlimmstenfalls sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren." Mehr erfahren...