Küchen: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Von einem Leser erhielt ich folgende E-Mail:
Guten Tag Herr Günther, wir bestellten am 17. Juli eine Küche bei H. (Bestell- u. Kaufvertrag), am 18. Juli bekamen wir ein besseres Angebot von einem Küchenstudio.
Am 20. Juli stornierten wir die Bestellung (Widerruf per Einschreiben mit Rückschein) in der Annahme, dass dies ein normaler Vertrag laut BGB sei. Heute flatterte uns eine Zahlungsanweisung in Höhe von 25% des Kaufpreises (ca. 3.000,00 €) ins Haus. Es wurde aber noch kein Aufmaß genommen und der Verkäufer wies uns nicht auf diese Klausel des Vertrages hin.
Es wäre nett, wenn Sie mir (uns) in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.
Meine Antwort:
Hallo Herr K., hier gilt der rechtsphilosophische Grundsatz pacta sunt servanda (Verträge müssen gehalten werden). Bei einem Kauf in einem Möbelhaus ist, im Gegensatz zum Versandhandels- oder Haustürkauf, kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Deshalb sprechen die Gerichte den Händlern in den meisten Fällen Schadenersatz wegen Nichtabnahme der gekauften Waren zu. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt bei Möbeln bzw. Küchen in der Regel 25% des Kaufpreises.
Vielleicht gibt es in Ihrem Fall trotzdem Hoffnung. Denn ich frage mich, ob der Küchen-Kaufvertrag inzwischen unwirksam geworden ist: Der Händler hat eine wesentliche Vertragspflicht, nämlich die Küchenmaße vor Ort aufzunehmen, nicht erfüllt.
Dennoch fordert er sogleich eine Entschädigung wegen Vertragsstorno. Das Vertrauen darauf, dass der Händler die Küche ordnungsgemäß liefern wird, ist dahin. Die Grundlagen des Vertrags sind also möglicherweise entfallen. Letztlich kann aber nur das Gericht entscheiden, ob in Ihrem Fall der Rückritt vom Kaufvertrag möglich ist.
Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.
TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:
"91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren schlimmstenfalls sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren." Mehr erfahren...