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Abzocke beim Küchenkauf

TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:

„91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren.“ Mehr erfahren….

Anzahlung Küche: Wie viel ist üblich?

Egal, ob im kleinen Küchenstudio um die Ecke oder in den Möbelpalästen von XXXLutz, Höffner und Küchen Aktuell: Fast immer und überall wird eine Anzahlung beim Küchenkauf verlangt.

Das zeigen auch die regelmäßig bei uns eingehenden E-Mails zu diesem Thema. Und es sind immer die gleichen Fragen, die uns gestellt werden:

  • Muss ich bei der Bestellung die Küche anzahlen?
  • Wie hoch darf diese Anzahlung sein?

Wir möchten das in diesem Beitrag beantworten und Hinweise geben, damit der Traum von Ihrer neuen Küche nicht zu einem Alptraum wird.

Anzahlung beim Küchenkauf: Der wahre Hintergrund

Im Möbel- und Küchenhandel hat es sich schon vor Jahrzehnten eingebürgert, für nicht vorrätige – also beim Hersteller noch zu bestellende – Waren eine Anzahlung in Höhe von etwa 20 bis 50% der Kaufsumme zu verlangen.

Sie wird von der Kundschaft auch bereitwillig und bedenkenlos entrichtet, obwohl es hierzu überhaupt keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Das Verlangen einer Anzahlung wäre an sich gerechtfertigt, wenn der Händler bei seinen Lieferanten ebenfalls Vorkasse leisten müsste. Dem ist jedoch für gewöhnlich nicht so – es sei denn, er zahlt seine Rechnungen nicht pünktlich.

Durch das Kassieren einer Anzahlung will der Händler hauptsächlich für den Fall gewappnet sein, dass der Kunde es sich wieder anders überlegt und den Vertrag storniert. Das kommt gar nicht so selten vor.

Ist etwas angezahlt worden, dann hat der Händler seinen Schadensersatz für den geplatzten Vertrag bereits in der Tasche. Er muss das Geld nicht erst zeitaufwändig und mit mehr oder weniger Erfolg vom Besteller einfordern.

Nüchtern betrachtet, gibt es hier einen Interessenskonflikt.

Auf der einen Seite steht der Händler, der sich verständlicherweise eine gewisse Sicherheit darüber verschaffen will, dass der Kunde den Vertrag einhält und die bestellte Ware später abnimmt.

Auf der anderen Seite steht der Käufer, der mit seiner Anzahlung etwas leisten soll (die Vergabe eines mehrwöchigen, zinslosen Darlehens, könnte man sagen), ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.

Darüber hinaus geht er damit ein nicht zu vernachlässigendes Risiko ein. Und dieses Risiko ist vielen Käufern nicht bewusst:

Muss der Händler vor der Lieferung der Ware Insolvenz anmelden, ist die Anzahlung in Gefahr. Im schlimmsten Fall ist sie sogar komplett verloren.

Diese bittere Erfahrung mussten bis heute Zigtausende von gutgläubigen Möbel- und Küchenkäufern machen.

Olaf GüntherHohe Inflation: Neuer Preisschock bei Küchen

TV-Küchenexperte Olaf Günther rät:

"Wer jetzt eine Küche kaufen möchte, muss höllisch aufpassen. Angebliche Rabatte als Lockvögel können Sie jedenfalls vergessen. Gehen Sie deshalb nach unserem bewährten 7-Schritte-Plan vor und Sie werden überrascht sein, wie günstig Sie wegkommen." Mehr erfahren...

Das Risiko einer Anzahlung: Keine Küche – Geld weg

Möglicherweise denken Sie jetzt, dieses Verlustrisiko sei recht gering. Was soll da schon passieren, wenn ich bei einem großen und bekannten Händler eine Küche bestelle?

Sehr viel, wie die folgenden beiden Beispiele aus jüngster Zeit eindrucksvoll zeigen.

 

Fall 1: Insolvenz der Küchen Quelle GmbH, 90441 Nürnberg

Küchen Quelle hatte sich mit seinem Zuhause-Planungsservice einen Namen gemacht und ist vielen Verbrauchern bekannt. Mit einem Jahresumsatz von zuletzt um die 120 Mio. € zählte das Unternehmen zu den Top 10 der Branche.

Der Paukenschlag kam im November 2022. Küchen Quelle meldete Insolvenz an.

In den Tagen darauf wurden nach und nach alle Kunden angeschrieben, die eine Anzahlung für die Küche (teilweise bis zu 90%) erbracht hatten.

Damit die Küchen ausgeliefert und montiert werden konnten, mussten die Kunden jedoch eine Zuzahlung leisten. Denn für die Deckung der Liefer- und Montagekosten war kein Geld mehr da.

Der Zuzahlung, die in der Regel 10% des im Vertrag ausgewiesenen Kaufpreises betrug, stimmten die meisten Betroffenen zu. Alternativ war es möglich, die Küche selbst abzuholen und einzubauen.

Zum Glück sind hier die Käufer zwar mit einem finanziellen Schaden, aber letztlich mit einem blauen Auge davongekommen. Im nächsten Beispiel sieht das leider anders aus.

Anzahlung Küche: Ausstellungsmodell im Abverkauf

 

Fall 2: Insolvenz der Wohn-Center Spilger GmbH & Co. KG, 63785 Obernburg am Main

Das Unternehmen mit einem 40.000-qm-Möbelpalast in Obernburg und dem Discountmarkt Sparmaxx in Großwallstadt musste Anfang Juni 2023 den Gang zum Insolvenzgericht antreten.

Wie der Bayerische Rundfunk am 14.08.2023 meldete, hätten rund 1.500 Kunden für ihre Möbel- oder Küchenbestellung eine Anzahlung geleistet (bis zu 40.000,00 €) und sind jetzt Geschädigte.

Etwa 50 der Geprellten hätten sich am Samstag, 12.08.2023 zu einer Demonstration vor dem Möbelhaus in Obernburg versammelt. Mit beschrifteten Plakaten, auf denen beispielsweise „Gib uns unser ehrlich verdientes Geld zurück“ zu lesen war, forderten Sie lautstark ihre Anzahlungen zurück.

Inhaber Bernd Spilger, an den das adressiert war, hörte allerdings nichts. Auch sonst kam niemand mit einer Kasse unter dem Arm vorbei, um etwas auszuzahlen.

Weiterhin berichtete der BR, dass unter den Geschädigten ein Ehepaar sei, das im Juni 2022 für knapp 30.000,00 € eine Einbauküche bestellt und vor Aufmaß eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises geleistet hätte.

Das Angebot des Möbelhauses, die bis zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht einmal beim Hersteller bestellte Küche gegen eine weitere Zahlung von rund 7.000,00 € plus Kosten für Lieferung und Montage (und 50% Restzahlung) doch noch zu liefern, hätten die Kunden abgelehnt.

Das Ende vom Lied:

Dem Ehepaar und allen anderen Geschädigten blieb nur noch die Möglichkeit, ihre Forderung beim Insolvenzgericht anzumelden und wenigstens auf eine kleine Rückzahlung aus der Insolvenzmasse zu hoffen.

Denn das Möbelhandelsunternehmen ist nicht mehr in der Lage, geschlossene Kaufverträge abzuwickeln. Gleiches gilt für Reklamationen, Gewährleistungen und Garantien.

Wie man hört, tut das Herrn Spilger für seine Kunden furchtbar leid, weil es ihm nicht gelang, sein schon seit einiger Zeit schlingerndes Möbelschiff wieder auf Kurs zu bringen.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Küchenkauf

TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:

"91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren schlimmstenfalls sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren." Mehr erfahren...

Anzahlung der Küche: Ja – aber nur unter zwei Bedingungen

Sie sehen: Bedenkenlos eine Anzahlung beim Küchenkauf zu leisten, ist keine gute Idee. Unser Rat ist folglich, grundsätzlich nichts anzuzahlen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Akzeptiert das der Händler nicht, dann sollten Sie ganz einfach Ihren Hut nehmen und sich freundlich verabschieden. Küchenstudios und Möbelhäuser gibt es genug. Andererseits:

Wer clever ist, der nutzt die Frage des Händlers: „Wie viel möchten Sie denn anzahlen?“ zu seinem eigenen, finanziellen Vorteil aus. Das heißt, man kann sich schon dazu bereit erklären, einen größeren Betrag anzuzahlen – aber nur unter zwei Voraussetzungen.

Außerdem ist wichtig, dass Sie nicht nur der Anzahlung, sondern den gesamten Zahlungsmodalitäten ihre volle Aufmerksamkeit schenken. Die beliebte Vereinbarung „Rest bei Lieferung“ ist ebenfalls nicht akzeptabel.

Wir empfehlen deshalb, die Bezahlung der Küche in drei Stufen im Vertrag festzuschreiben.

Mehr dazu und wie Sie Ihre Anzahlung absichern, zeigen wir Ihnen in Clever Küchen kaufen.

Häufige Fragen zum Thema Anzahlung Küche

Wie hoch ist die Anzahlung bei einer Küche?

Im Küchenhandel ist es üblich, von den Kunden eine Anzahlung in Höhe von etwa 20 bis 50 Prozent des Kaufpreises zu verlangen. Teilweise beträgt sie sogar bis zu 75 Prozent, was man keinesfalls akzeptieren sollte.

Bin ich verpflichtet, die Küche anzuzahlen?

Nein. Zu einer Anzahlung gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Eine solche Teilzahlung vorab ist daher eine freiwillige Vertragsvereinbarung. Sie dient dem Händler primär als Sicherheit, dass der Käufer den Vertrag einhält.

Welches Risiko besteht, wenn ich die Küche anzahle?

Wenn der Händler vor der Lieferung der Ware insolvent wird, besteht das Risiko, dass Sie einen Teil oder sogar die komplette Anzahlung verlieren. Daher sollten Sie diese unbedingt absichern oder verweigern.