Schüller Küchen Preise: Rechtsanspruch auf Nachweis des zugesicherten Rabatts?
Fast täglich erreichen mich E-Mails von Lesern, die sich nach dem Kauf Ihrer neuen Küche über den Tisch gezogen fühlen. Frau Andrea Ganzel (Name geändert) schilderte mir folgendes:
Betreff: Schüller Küchen Preise
Leider habe ich von Ihren Expertentipps erst nach unserem Küchenkauf erfahren. Inzwischen stelle ich fest, dass Ihre Warnungen und Verbraucherhinweise begründet sind und kann anderen Käufern nur empfehlen, sich vorher durch Ihr Buch sachkundig zu machen. Ich habe die Hoffnung, dass Sie mir im Nachhinein doch noch einen speziellen Rat geben können.
Wir haben im letzten Juli bei Möbel H. in Dresden unsere erste komplette Küche (von Schüller) ausgewählt und am gleichen Tag noch eine Auftragsbestätigung unterschrieben. Eine Woche später erfolgte nochmals eine Änderung (Reduzierung durch Verzicht auf Herd) des Auftrages. Der Verkäufer ließ uns in dem Glauben, dass ein 25%-iger Nachlass im Kaufpreis für die Schüller Küche enthalten ist. Eine Einzelpreisaufstellung wurde uns bei Lieferung zugesichert aber nicht übergeben.
Jetzt 9 Monate nach dem Kauf (geregelt über Darlehensfinanzierung) wird eine Restforderung von 2.000,00 € geltend gemacht (im Darlehen vereinbarter Eigenanteil). Kaufvertrag und Schlussrechnung wurden uns nicht übergeben. Auf der Grundlage der Artikelnummern von Schüller Küchen habe ich mir von einem anderen Händler ein Vergleichsangebot erstellen lassen. Dabei stelle ich nun fest, dass nur ein Nachlass von 8% anstatt der zugesicherten 25% enthalten ist. Ich habe also eine Schüller Küche für 13.700,00 € gekauft, die ohne Nachlass nur 11.300,00 € kostet.
Leider habe ich das Gegenangebot mit den Listenpreisen nicht in Papierform erhalten, konnte aber mit Zeugen am PC die Eintragung verfolgen und den Kaufpreis notieren. Kann ich den Händler zwingen, mir die Kaufpreise zunächst als Listenpreise auszuweisen, um danach den Nachlass nachvollziehen zu können? Habe ich einen Rechtsanspruch auf Nachweis der zugesicherten Rabattierung? Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ich antwortete:
„Hallo Frau Ganzel, Ihre Sache ist in einem Stadium, in dem es um einen Rechtsanspruch bzw. Rechtsfragen geht. Da kann ich Ihnen letztlich nicht weiterhelfen, weil ich zu einer Rechtsberatung nicht befugt bin. Ich kann Ihnen also nur sagen, wie ich persönlich Ihren Fall sehe.
Zunächst: Eine Schüller Küchen Preisliste mit allgemein gültigen, unverbindlichen Preisempfehlungen („Listenpreise“) – so wie Sie es von anderen Waren her kennen – gibt es nicht. Das trifft übrigens nicht nur auf Schüller Küchen, sondern auch auf nahezu alle anderen Küchenhersteller zu.
Jeder Händler arbeitet also mit anderen Preislisten, je nach dem wie günstig er seine Küchen einkauft und wie seine Kalkulation aussieht. Das heißt, Möbel H. hat Ihnen mit ziemlicher Sicherheit einen 25%-Nachlass eingeräumt – aber eben auf seine Preisliste. Und die würde er im Falle eines Rechtsstreits auch dem Richter vorlegen und beweisen können, dass Sie 25% auf seine Preise bekommen haben.
Sie könnten höchstens Möbel H. mit dem günstigeren Angebot konfrontieren und versuchen, auf dieser Basis 25% Rabatt auf die Schüller Küche zu erhalten. Ich fürchte aber, darauf wird sich das Möbelhaus nicht einlassen.
Wie gesagt, das ist nur meine persönliche Meinung. Tut mir Leid, dass ich Ihnen keine große Hoffnung machen kann. Der einzige Weg ist, wie Sie selbst schreiben, sich vorher schlau zu machen.“
TV-Küchenexperte Heinz G. Günther mahnt:
"91,4% aller Küchenkäufer:innen zahlen zu viel oder verlieren schlimmstenfalls sogar Geld, weil Sie diese 11 Tricks der Händler nicht kennen und die Warnsignale völlig ignorieren." Mehr erfahren...
Tja, clever ist derjenige, der erst vergleicht und dann unterschreibt. Hier mal wieder das typische Mondpreis-Syndrom, aber daran Schuld ist der Verbraucher doch selbst.
Gerade bei den Küchen wird getrickst ohne Ende – und das seit Jahrzehnten. Produktvergleich ist nahezu unmöglich, denn der Handel verkauft das gleiche Produkt unter anderer Bezeichnung. Und keiner gibt einem die Unterlagen aus dem Angebot mit. So hat man keine Möglichkeit, wirklich die Preise 1:1 zu vergleichen.
Einerseits verständlich, weil die Kunden sich früher fix und fertig geplante Küchen aushändigen ließen und schnurstracks damit zum Mitbewerber gegangen sind. Der brauchte nicht mehr planen, sondern nur noch den Endpreis ändern, um an den Auftrag zu kommen. Nun, wir haben das lange mitgemacht: Vor Ort ausgemessen, stundenlang beraten und bis ins kleinste Detail alles besprochen. Service, der natürlich Geld kostet, denn keiner arbeitet umsonst.
Dann gingen die Kunden zum Mitbewerber und haben sich einen günstigeren Preis machen lassen, kamen wieder zu uns und wollten einen noch günstigeren Preis haben, bei dem nichts mehr verdient ist. Ergo haben wir es sein lassen.
Dann haben wir die Artikelnummern neu sortiert und eigene Artikelnummern an die Herstellerprodukte gemacht. So kam es dann zustande, dass faule Mitbewerber Küchen ausgeliefert haben, die hinten und vorne nicht passten und bis hin zu den Details in keinster Weise deren gelieferte Küche mit unserem Angebot übereinstimmte.
Auf unserem Angebot befand sich ein deutlich gekennzeichneter Hinweis, dass die hier vergebenen Artikelnummern nicht identisch sind mit den Herstellerlisten. Wir haben dem Kunden im Beratungsgespräch klar und unmissverständlich gesagt, dass die Planungsdaten auf unserem Artikelnummernsystem basieren. Aber selbst das haben die Mitbewerber und Kunden nicht einmal zur Kenntnis genommen. Sie wollten besonders schlau sein und machten sich nicht einmal die Mühe, unser Angebot überhaupt zu lesen.
Wir wurden dann mit Klagen überhäuft (obwohl wir ja gar keinen Auftrag hatten!), weil unsere Planungen falsch seien und wir den Kunden getäuscht hätten. Dabei war alles offen und transparent und alle Daten korrekt. Mehr als 40 Klagen verliefen im Sande und die beiden Mitbewerber standen dann mit mehr als 40 relativ teuren Küchen da, die sie wieder abbauen und zurücknehmen mussten. Die waren so vermurkst, dass sie diese Küchen nur verramschen oder gleich entsorgen konnten. Geiz ist manchmal sooo ungeil.
Hm, ich finde das immer wieder verblüffend: Da haben zwei eine Leistung und einen Preis ausgemacht. Leistung wurde erbracht (mal abgesehen von irgendwelchen wohl mündlich als zur Leistung gehörigen verstandenen Papieren), offenbar auch so wie erwartet – und jetzt will man nicht zahlen, nur weil man fast ein Jahr später von irgendwem eine „aber bei mir wäre es billiger gewesen“-Aussage bekommen hat.
Ja taugt das Ding nun – und entspricht dem, was man mal bereit war zu zahlen – oder nicht? Oder soll der Händler H. nun dafür büßen, dass man vorher sich zu gut war, ein günstigeres Angebot zu ermitteln?
In einer anderen Sparte wäre die Story absolut grotesk: War beim Autohändler und habe einen BMW für 35.000,00 € gekauft. 2.000,00 € unter Preis – cool! Nun ein Jahr später hat mir ein anderer (schlechterer?) Händler den Preis kalkuliert und mir gesagt, ich hätte das Auto bei ihm für 32.000,00 € bekommen. Kann ich jetzt meinen ersten Händler rechtlich belangen? Grmpf …
Hallo Herr Günther, ich kann den Ärger von Frau Ganzel gut verstehen. Wir sind früher exakt genauso vorgegangen und mit Sicherheit etliche Male über den Tisch gezogen worden.
Mittlerweile hat sich das jedoch gravierend geändert und wir haben dank der von Ihnen veröffentichten Lektüren über cleveres Möbel bzw. Küchen kaufen doch für uns sehr verblüffende Erfahrungen machen können.
Auch wenn ich anfangs wirklich skeptisch war, haben mir Ihre Empfehlungen mittlerweile so viel Sicherheit gegeben, dass wir beim Möbelkauf das Gefühl haben, ein doch recht gutes und objektiv einschätzbares Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Vielen Dank dafür.
Herzliche Grüße Wolfgang Heller